AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Nina Prömer (NH Buchdesign) und dem Auftraggeber, unabhängig von den AGB des Auftraggebers. Es gelten die Bestimmungen von Nina Prömer.

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nicht zum Tragen.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Nina Prömer gültig.

2 Urheberrecht und Nutzung

2.1 Urheberrecht & Nutzungsrecht: Wird ein Auftrag an Nina Prömer (NH Buchdesign) erteilt, handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag. Das bedeutet, das Urheberrecht bleibt bei Nina Prömer. Es wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. (Beispiel: Es ist nicht erlaubt, ein eBook-Cover für sonstige Druckwerke heranzuziehen – Poster, Kugelschreiber, …) Hierfür ist die ausdrückliche Erlaubnis von Nina Prömer von Nöten. Die Übertragung an Dritte (wenn das Cover zum Beispiel mit zu einem Verlag genommen werden will), muss schriftlich vereinbart werden.

2.2 Zulässigkeit: Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit fällt nicht in den Aufgabenbereich von Nina Prömer. Ebenso wie die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten. Recherchen dieser Art sind Aufgabe des Auftraggebers.

2.3 Entwürfe: Sämtliche Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das bedeutet, es dürfen keine Entwürfe verwendet, verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Eine Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Sollte gegen diese Geschäftsbedingung verstoßen werden, ist Nina Prömer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. Wenn noch kein eindeutiger Betrag für die Vergütung festgelegt wurde, wird der Mittelwert der angegebenen Preisspanne als Betrag der Vergütung festgesetzt.

2.4 Verwendung: Die (einfachen) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der von Nina Prömer vorgegebenen Vergütung auf den Auftraggeber über. Es ist nicht erlaubt, Grafiken und Texte zuvor zu verwenden, sollte es nicht ausdrücklich von Nina Prömer gestattet werden. Entwürfe und finale Ergebnisse dürfen ausschließlich für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Verstöße, also die nicht erlaubte oder vereinbarte Nutzung der Urheberwerke von Nina Prömer, berechtigt Nina Prömer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung für die erweiterte Nutzung zu fordern.

2.5 Impressumspflicht: Nina Prömer ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Dies gilt für jede Art der Mitarbeit am Projekt (Cover, Buchsatz, Lektorat, Korrektur, …). Sollte gegen diese Bestimmung verstoßen werden, ist Nina Prömer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

3 Bearbeitung und Eigentum

3.1 Eigentum: Es wird nur das einfache Nutzungsrecht für Entwürfe und finale Ergebnisse eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

3.2 Bearbeitbare Dateien: Es werden von Nina Prömer keine bearbeitbare Design-Dateien an den Auftraggeber übergeben (PSD, …), um Veränderungen am Urheberwerk zu verhindern. Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet. Bei Beschädigung oder Veränderung der Dateien hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.

4 Vergütung

4.1 Im Preis enthalten: Entwürfe und finale Ergebnisse bilden zusammen mit der Einräumung von einfachen Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Auch wenn nicht ausdrücklich auf der Rechnung beschrieben, enthält die Vergütung das einfache Nutzungsrecht (sofern nicht anders festgelegt). Nutzungsrechte sind nicht abzugfähig, sollte ein Vertrag vorzeitig beendet werden. Es ist nichtsdestotrotz der gesamte Betrag zu vergüten.

4.2 Mehrnutzung: Werden die Arbeiten von Nina Prömer (Grafiken, Texte) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen, die von Nina Prömer festgelegt wird.

4.3 Mitarbeit: Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung und begründen auch kein Miturheberrecht.

4.4 Verwendung von fremden Grafiken: Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, Grafiken (z.B. bei der Covergestaltung) zu verwenden, die nicht von Nina Prömer angekauft wurden. Jedoch liegt es nicht im Aufgabenbereich von Nina Prömer, Rechte und Zulässigkeiten zu prüfen. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Zudem ist im Impressum die Quelle der verwendeten Grafiken zu nennen.

4.5 Lizenzen: Bei der Covergestaltung wird grundsätzlich die Standardlizenz von Shutterstock verwendet. Sollte für das Projekt eine erweiterte Lizenz nötig sein, muss dies vom Auftraggeber geprüft und kommuniziert werden. Nina Prömer übernimmt keine Haftung für die Prüfung der für das Projekt nötigen Lizenzen, dies obliegt allein dem Auftraggeber. Die erweiterte Lizenz ist entweder nach Nennung der verwendeten Grafiken vom Auftraggeber zu erwerben oder nach Absprache gesondert für den Ankauf von Nina Prömer zu vergüten.

4.6 Sonstige Aufgaben: Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Nina Prömer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5 Bezahlung und Abnahme

5.1 Abnahme: Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5.2. Bezahlung: Die Zahlung ist innerhalb des von Nina Prömer vorgegebenen Zeitraums ohne Abzüge zu tätigen und kann nicht rückerstattet werden. Gebuchte Leistungen, bei denen noch keine genauere Absprache oder Arbeit getätigt wurden, können unter besonderen Umständen bis 14 Tage nach dem Kauf rückerstattet werden.

5.3 Verzug: Langt die Zahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit ein, hat Nina Prömer das Recht, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Fremdleistungen: Für die Durchführung des Auftrags kann es notwendig sein, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen (Ankauf von Grafiken oder Fonts). Diese werden von Nina Prömer nach vorheriger Abstimmung bestellt und dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Die Lizenzen für die gekauften Produkte verbleiben bei Nina Prömer.

6.2 Sonstige Ausgaben: Sonstige notwendige Kosten (Softwarekosten, Lizenzen etc.) sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt insbesondere für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc.

6.3 Mehrkosten: Reisekosten und Spesen für Reisen sowie Auslandstelefonate, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7 Gutscheine

7.1 Gutscheine sind einmal anwendbar und nach Ablauf des vorgeschriebenen Datums nicht mehr einlösbar.

7.2 Sie sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

8 Qualitätssicherung

8.1 Abnahme: Nina Prömer legt dem Auftraggeber das finale Ergebnis zur Abnahme vor. Wird dieses vom Auftraggeber abgenommen, ist der Auftrag beendet. Nachträgliche Änderungen am Produkt (Grafik, Text) sind vom Auftraggeber zu vergüten. Durch die Abnahme des finalen Produkts (Grafik, Text) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für den Druck.

8.2 Belegexemplar: Nina Prömer steht von allen vervielfältigten Arbeiten mindestens ein unentgeltliches Belegexemplar zu, dies ist Teil der Rechnung und damit verpflichtend. Dies gilt für jeden Arbeitsbereich (Cover, Buchsatz, Lektorat, …) und für jede Ausführung (Softcover, Hardcover, …). Das Belegexemplar ist innerhalb von 6 Monaten nach Erscheinungsdatum an Nina Prömer zu übermitteln. Sollte dies nicht passieren, steht Nina Prömer eine Entschädigungszahlung von 50€ je Ausgabe zu.

8.3 Werbemaßnahmen: Der Auftraggeber stimmt zu, dass das finale Ergebnis und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien verwendet werden darf.

9 Haftung

9.1 Schäden: Nina Prömer haftet für entstandene Schäden z. B. an überlassenen Vorlagen, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Nina Prömer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Nina Prömer bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

9.2 Aufträge für Dritte: Tritt Nina Prömer als Vermittler auf (bei Aufträgen im Auftrag von Dritten), wird keinerlei Haftung dem Auftraggeber gegenüber übernommen.

9.3 Abnahme: Mit der Freigabe von Ergebnissen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Hierfür entfällt jede Haftung von Nina Prömer.

9.4 Zulässigkeit: Wie in Ziffer 2.2 beschrieben haftet Nina Prömer nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten.

9.5 Mängel: Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen.

9.6 Leistungsbringer: Werden von Nina Prömer im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistungen in Anspruch genommen, wird keine Haftung für die Arbeitsergebnisse des Leistungserbringers übernommen.

9.7 Datenverlust: Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt Nina Prömer keine Haftung. So können im Falle eines Verlustes Änderungen an einem Projekt (Grafik, Text) abgelehnt oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abgerechnet werden.

9.8 Material: Sofern nicht anders vereinbart, verwendet Nina Prömer für die Gestaltung von Aufträgen Bildmaterial von http://www.shutterstock.com. Es wird die einfache Standardlizenz des Anbieters angekauft. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Shutterstock Standardlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Nina Prömer haftet nicht für die Einhaltung der Shutterstock Standardlizenz.

10 Proejktablauf

10.1 Gestaltungsfreiheit: Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

10.2 Verzögerungen durch den Auftraggeber: Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Nina Prömer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Fremdmaterial: Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Andernfalls stellt der Auftraggeber Nina Prömer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11 Vertragsauflösung

11.1 Vorzeitige Auflösung: Sollte der Auftraggeber den Vertrag während des laufenden Auftrags kündigen, erhält Nina Prömer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11.2 Grafik-Aufträge: Bei Kündigung von Grafik-Aufträgen vor Arbeitsbeginn fallen 10 Prozent der vereinbarten Vergütung an. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich.

11.3 Text-Aufträge: Bei Kündigung von Text-Aufträgen (Lektorat, Korrektur, Buchsatz) innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung, wird die getätigte Anzahlung rückerstattet (Widerrufsrecht), sofern noch keine Arbeitsleistung von Nina Prömer erfolgt ist. Nach Ablauf des Widerrufszeitraums bis vier Wochen vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn wird die zuvor verrechnete Anzahlung von 25 Prozent der Auftragssumme als Stornierungsgebühr einbehalten. Bei Kündigung ab vier Wochen vor dem festgelegten Auftrag erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 50 Prozent der vereinbarten Vergütung. Sollte vorab keine Anzahlung erfolgt sein, bleibt die Stornierungsgebühr von 25 bzw. 50 Prozent der Auftragssumme in den genannten Zeiträumen wirksam. Die Höhe der Auftragssumme ergibt sich durch den vereinbarten Preis pro Normseite der gebuchten Leistung und den bei der Beauftragung genannten Umfang (Seitenzahl). Bei Nicht-Nennung wird der branchenübliche Umfang (350 Normseiten) herangezogen.

12 Shop-Käufe

12.1 Ein Shop-Kauf kann innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass noch keine Arbeiten von Nina Prömer durchgeführt wurden und der Käufer seine digitale Ware noch nicht erhalten hat.

12.2 Kurse und eBooks können nicht erstattet werden, da sie direkt nach Bezahlung in die Hand des Käufers übergehen.

13 Nutzung von künstlicher Intelligenz

13.1 Die Nutzung oder Einarbeitung von Grafiken, die mithilfe von KI erzeugt wurden, wird völlig ausgeschlossen (betrifft durch ChatGPT oder andere Programme generierte Grafiken, wie auch als KI markierte Grafiken von Stockseiten wie Shutterstock oder AdobeStock). Auch vom Kunden beigebrachte Grafiken, die mit KI erzeugt wurden, werden ausnahmslos nicht für die Gestaltung von Buchcover, Marketingmaterialien oder Buchsatz verwendet.

13.2 Für Textarbeiten (Lektorat, Korrektur, Buchsatz, Manusktriptprüfung, …) wird keine künstliche Intelligenz verwendet und die Texte werden in keine KI-Hilfsprogramme eingespeist. Die Bearbeitung erfolgt über Papyrus Autor und dessen Kommentar- bzw. Änderungsverfolgungsfunktion. Alle Änderungen und Vorschläge erfolgen allein durch Nina Prömer.

13.3 Dazu wird ergänzt, dass KI grundsätzlich in zahlreichen Programmen integriert ist (Kalendersysteme, Mailsystem, …). Da in einigen Bereichen nicht darauf verzichtet werden kann, werden im organisatorischen Bereich und alltäglichen Leben Funktionen der künstlichen Intelligenz verwendet. Nicht aber im künstlerisch-gestalterischen Bereich.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Nina Prömer als Gerichtsstand vereinbart.

14.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: Januar 2026

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